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Qualitätsmanagement |
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Bitte wählen Sie: QM - was bedeutet das? Das Bundesministerium für Gesundheit hat in der Gesundheitsreform Ende 1999 eine Verordnung verabschiedet, die eine Verpflichtung für alle Krankenhäuser zu einem Qualitätsmanagement beinhaltet. In dem Gesetz § 135aSGB wird ein durchgehendes qualitätssicherndes Konzept gefordert. Qualitätsmanagement heißt für unser Krankenhaus, die Zufriedenheit von unseren Patienten als wichtigste Aufgabe zu sehen. Der kranke Mensch mit seinen Bedürfnissen, Erwartungen und Wünschen steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Zur Umsetzung von Qualitätsmanagement gehört, für den Patienten auftretende Risikofaktoren in allen Bereichen des Krankenhauses zu minimieren . Alle Leistungen, in Diagnostik, Behandlung und Pflege sowie Therapien und Versorgungsabläufen müssen dem jeweiligen Standard an wissenschaftlichen Erkenntnissen und fachlich geltenden Anforderungen entsprechen. Zudem muss über diese Schritte eine Planung und Dokumentation erfolgen. Alle Mitarbeiter stellen mit ihrer Kompetenz und ihrem Einsatz die Grundlage für ein erfolgreiches Umsetzen der Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagementbeauftragten erfolgen. Dieser hat als Aufgabe die Übermittlung, Moderation und Koordination aller Maßnahmen, für Berichterstattung an Leitung und Mitarbeiter sowie die Dokumentation der Maßnahmen. Dabei werden bestehende Standards und qualitätssichernde Maßnahmen natürlich mit eingebunden. Die Erfassung von Abläufen und deren Optimierung wird in Arbeitsgruppen geleistet, die sich aus Mitarbeitern aller Berufsgruppen zusammensetzten. Die Ergebnisse werden zur Optimierung der Behandlung umgesetzt und in regelmässigen Abständen überprüft.
Qualitätsbericht Jedes Krankenhaus muss einen Qualitätsbericht nach genauen Vorgaben erstellen. Dadurch soll der Patient durch direkten Vergleich bei der Wahl des für ihn in Frage kommenden Krankenhauses unterstützt werden. Sie können den Qualitätsbericht hier als als pdf-Datei herunterladen.
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